[ Auszug: (1) Eine Hypothek kann in der Weise bestellt werden, dass das Recht des
Gläubigers aus der Hypothek sich nur nach der Forderung bestimmt und der
Gläubiger sic ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]